Datenschutzerklärung Schweiz: Was deine Website braucht
Datenschutzerklärung Schweiz Website: Was Impressum und Datenschutzerklärung nach revDSG und UWG enthalten müssen, inklusive Google Fonts, Analytics und Formulare.

Eine Datenschutzerklärung auf der Website ist in der Schweiz für fast jedes KMU sinnvoll und in der Praxis meist nötig, weil das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) eine Informationspflicht vorschreibt, sobald du Personendaten bearbeitest. Dazu gehört bereits ein Kontaktformular, ein Analyse-Tool oder eingebundene Schriften von Google. Das Impressum wiederum ergibt sich aus dem UWG: Wer online Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss klar sagen, wer er ist und wie man ihn erreicht. Mit einer sauberen Datenschutzerklärung für deine Schweizer Website und einem vollständigen Impressum bist du auf der sicheren Seite und wirkst gleichzeitig vertrauenswürdiger.
In diesem Artikel erklären wir dir in einfachen Worten, was in beide Seiten gehört, worauf du bei Drittanbietern achten solltest und wann ein Generator reicht.
Warum braucht eine Schweizer Website überhaupt eine Datenschutzerklärung?
Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz. Es betrifft nicht nur grosse Firmen, sondern jeden Betrieb, der Personendaten bearbeitet. Personendaten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und je nach Situation auch die IP-Adresse eines Besuchers.
Das Gesetz verlangt, dass du betroffene Personen informierst, wenn du ihre Daten beschaffst. Rein formal schreibt das revDSG kein Dokument mit dem Namen «Datenschutzerklärung» vor. Die Informationspflicht erfüllst du aber am einfachsten genau damit: einer gut auffindbaren Seite, typischerweise im Footer verlinkt. Formulare und Newsletter-Anmeldungen verweisen dann jeweils mit einem kurzen Satz darauf.
Aus unserer Erfahrung unterschätzen viele Kleinbetriebe, wie schnell Daten fliessen. Eine Website ohne Formular, ohne Statistik und ohne externe Inhalte gibt es heute kaum noch. Spätestens das Hosting speichert Server-Logs mit IP-Adressen.
Was verlangt das UWG beim Impressum?
Das Impressum ist in der Schweiz im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt, genauer in Art. 3 Abs. 1 lit. s. Wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet, muss klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse machen, inklusive E-Mail-Adresse.
Ein eigenes «Impressumsgesetz» wie in Deutschland gibt es also nicht. Trotzdem gilt: Sobald deine Website dein Angebot zeigt und Kundinnen dich darüber kontaktieren, solltest du ein Impressum haben. Es kostet dich fünf Minuten und schafft Vertrauen.
Das gehört ins Impressum
- Vollständiger Firmenname, so wie er im Handelsregister steht (falls eingetragen)
- Rechtsform, zum Beispiel Einzelunternehmen oder GmbH
- Postadresse mit Strasse, PLZ und Ort (kein Postfach allein)
- E-Mail-Adresse, die tatsächlich gelesen wird
- Telefonnummer (empfehlenswert, wenn auch nicht in jedem Fall zwingend)
- Verantwortliche Person, etwa Inhaber oder Geschäftsführerin
- UID-Nummer und, falls vorhanden, MWST-Nummer
Bei Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag nennst du deinen Vor- und Nachnamen. Ein Phantasiename allein reicht nicht.
Was gehört in eine Datenschutzerklärung für eine Schweizer Website?
Die Datenschutzerklärung beantwortet eine einfache Frage: Wer macht was mit deinen Daten und warum? Damit die Informationspflicht nach revDSG erfüllt ist, sollten mindestens diese Punkte drin stehen:
| Inhalt | Was das konkret heisst |
|---|---|
| Verantwortliche Stelle | Name und Kontaktdaten deines Betriebs |
| Bearbeitungszweck | Wofür du Daten nutzt, etwa Anfragen beantworten oder Website verbessern |
| Empfänger | An wen Daten gehen, zum Beispiel Hosting, Newsletter-Dienst, Google |
| Bekanntgabe ins Ausland | In welche Länder Daten fliessen und mit welchen Garantien |
| Rechte der Betroffenen | Auskunft, Berichtigung, Löschung und wie man sie geltend macht |
| Aufbewahrung | Wie lange du Daten speicherst |
Wichtig ist, dass der Text zu deiner Website passt. Eine Erklärung, die Tools aufzählt, die du gar nicht nutzt, oder umgekehrt wichtige Dienste verschweigt, hilft niemandem.
Welche Drittanbieter musst du erwähnen?
Hier passieren aus unserer Erfahrung die meisten Fehler. Viele Websites binden Dienste ein, ohne dass der Betreiber es bewusst merkt. Ein Baukasten-Template lädt Schriften von Google, ein Plugin bindet Karten ein, ein Video kommt direkt von YouTube.
Google Fonts
Werden Schriften direkt von den Servern von Google geladen, übermittelt der Browser deiner Besucher die IP-Adresse an Google. Das musst du in der Datenschutzerklärung erwähnen. Die elegantere Lösung: Schriften lokal auf deinem eigenen Server ablegen. Dann fliessen keine Daten an Google, und die Seite lädt oft sogar schneller. Bei Websites von sitebuddy.ch machen wir das standardmässig so.
Google Analytics und andere Statistik-Tools
Analyse-Tools sammeln Daten über das Verhalten der Besucher und übertragen sie häufig in die USA. Das gehört klar in die Datenschutzerklärung, inklusive Zweck und Hinweis auf die Bekanntgabe ins Ausland. Wenn du auch Besucher aus der EU hast, kommt die DSGVO ins Spiel, die für Tracking in der Regel eine aktive Einwilligung verlangt. Wie du das mit einem Cookie-Banner löst, erklären wir im Artikel Cookie-Banner in der Schweiz.
Eine datensparsame Alternative sind Statistik-Tools, die ohne Cookies auskommen und in Europa hosten. Für viele Kleinbetriebe reichen deren Zahlen völlig.
Kontaktformulare und Newsletter
Ein Kontaktformular sammelt Name, E-Mail und eine Nachricht. In der Datenschutzerklärung beschreibst du, wofür du diese Angaben nutzt, wie lange du sie aufbewahrst und welche Dienste beteiligt sind, etwa ein Formular-Dienst oder dein E-Mail-Anbieter. Frag im Formular nur ab, was du wirklich brauchst. Ein Pflichtfeld für das Geburtsdatum bei einer einfachen Offertanfrage ist unnötig.
Beim Newsletter kommt der Versanddienst dazu. Viele bekannte Anbieter sitzen in den USA, was du ebenfalls offenlegen musst.
Karten, Videos und Social Media
Eingebettete Google Maps, YouTube-Videos oder Instagram-Feeds laden Inhalte von fremden Servern. Auch hier fliessen Daten. Eine gute Lösung ist eine Zwei-Klick-Variante: Die Karte oder das Video wird erst geladen, wenn jemand aktiv darauf klickt.
Was passiert, wenn die Datenschutzerklärung fehlt?
Das revDSG sieht in Art. 60 Bussen von bis zu CHF 250’000 vor, etwa wenn jemand die Informationspflicht vorsätzlich verletzt. Anders als in der EU richten sich diese Bussen in der Schweiz grundsätzlich gegen die verantwortliche Person, nicht gegen die Firma. Bei einem kleinen Betrieb ist das oft der Inhaber selbst.
Wir möchten dir aber keine Angst machen. Wer sich ehrlich um eine passende Datenschutzerklärung bemüht, ist bereits auf einem guten Weg. Das grössere Risiko ist aus unserer Sicht ohnehin ein anderes: Eine Website ohne Impressum und Datenschutzhinweise wirkt unprofessionell, und Interessenten springen ab.
Reicht ein Datenschutz-Generator?
Für viele kleine Websites ist ein Generator ein guter Startpunkt. Du wählst aus, welche Dienste du nutzt, und erhältst einen passenden Text. Achte dabei auf diese Punkte:
- Schweizer Recht: Der Generator sollte das revDSG berücksichtigen und nicht nur die deutsche Rechtslage abbilden.
- Ehrliche Angaben: Klick nur an, was du wirklich verwendest. Prüfe vorher, welche Dienste deine Website tatsächlich lädt.
- Aktualität: Wenn du ein neues Tool einbaust, passt du die Erklärung an. Ein Text von 2021 ist mit grosser Wahrscheinlichkeit veraltet.
- Lizenz: Manche Generatoren verlangen einen sichtbaren Hinweis oder sind nur für private Zwecke gratis.
Auch Verbände stellen Muster zur Verfügung. Diese sind meist für einfache Fälle ohne Datenübermittlung ins Ausland gedacht. Sobald Analytics, Newsletter oder Social-Media-Plugins dazukommen, musst du den Text ergänzen.
Bei komplexeren Fällen, etwa einem Online-Shop, Gesundheitsdaten in einer Praxis oder vielen Kundinnen aus der EU, lohnt sich die Beratung durch eine Fachperson.
Checkliste für deine Website
Bevor du deine Website online stellst oder überarbeitest, geh diese Punkte durch:
- Impressum mit Firmenname, Rechtsform, Adresse, E-Mail und UID vorhanden
- Datenschutzerklärung im Footer auf jeder Seite verlinkt
- Alle eingesetzten Tools und Dienste in der Erklärung aufgeführt
- Bekanntgabe ins Ausland (zum Beispiel USA) erwähnt
- Google Fonts lokal eingebunden oder in der Erklärung genannt
- Kontaktformular mit Hinweis auf die Datenschutzerklärung
- Cookie-Banner, falls Tracking-Tools Einwilligung brauchen
- Website verschlüsselt über HTTPS erreichbar
Häufige Fragen
Brauche ich als Einzelunternehmen eine Datenschutzerklärung?
Ja, in den meisten Fällen. Das revDSG gilt unabhängig von der Grösse des Betriebs. Sobald deine Website ein Formular, Statistik oder externe Inhalte nutzt, bearbeitest du Personendaten und musst darüber informieren.
Ist das Impressum in der Schweiz Pflicht?
Für Anbieter im elektronischen Geschäftsverkehr verlangt das UWG klare Angaben zur Identität und Kontaktadresse inklusive E-Mail. Für eine Firmenwebsite, die Leistungen vorstellt, empfehlen wir das Impressum in jedem Fall.
Kann ich die Datenschutzerklärung einer anderen Website kopieren?
Davon raten wir ab. Fremde Texte sind urheberrechtlich geschützt und passen fast nie zu den Diensten, die du selbst einsetzt. Ein Generator oder ein Muster, das du an deine Website anpasst, ist der bessere Weg.
Gilt für mich auch die DSGVO der EU?
Das kann sein, wenn du dein Angebot gezielt an Personen in der EU richtest oder deren Verhalten beobachtest, etwa mit Tracking. Für ein Coiffeurgeschäft in Zürich mit lokaler Kundschaft steht meist das Schweizer Recht im Vordergrund. Im Zweifel klärst du das mit einer Fachperson.
Ist dieser Artikel eine Rechtsberatung?
Nein. Wir sind Webdesigner und keine Juristen. Dieser Artikel gibt dir einen verständlichen Überblick, ersetzt aber keine rechtliche Beratung für deinen konkreten Fall.
Fazit: Transparenz schafft Vertrauen
Impressum und Datenschutzerklärung wirken auf den ersten Blick wie lästige Pflicht. In Wahrheit zeigen sie deinen Besucherinnen und Besuchern, dass du sorgfältig arbeitest und ihre Daten ernst nimmst. Mit einem klaren Impressum, einer zu deiner Website passenden Datenschutzerklärung und möglichst wenigen Drittanbietern bist du gut aufgestellt.
Bei sitebuddy.ch achten wir schon beim Bau darauf, dass deine Website datensparsam ist: Schriften lokal, keine unnötigen Tracker, saubere Formulare. Eine Website gibt es bei uns ab CHF 1’290.–, die laufende Betreuung für CHF 99.– pro Monat. Lass uns in einem kostenlosen Erstgespräch herausfinden, was deine Website braucht.
Quellen
- Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), Fedlex
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Fedlex
- Datenschutz, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
- Datenschutz für kleine Unternehmen, Die Mobiliar
- Datenschutzerklärung: Die DSGVO in der IT – was müssen Schweizer beachten?, WEKA