Logo erstellen lassen: Leitfaden für KMU und Selbstständige
Logo erstellen lassen als KMU oder Einzelunternehmen: Was ein gutes Logo ausmacht, welche Dateiformate du brauchst und wie du Rechte und Marke sauber klärst.

Wer ein Logo erstellen lassen will, braucht vor allem drei Dinge: ein klares Briefing, ein einfaches Zeichen, das auch ganz klein noch lesbar ist, und saubere Dateien in den richtigen Formaten. Genauso wichtig ist, dass du die Nutzungsrechte schriftlich regelst und vor dem Einsatz prüfst, ob es schon eine ähnliche Marke gibt. In der Schweiz geht das kostenlos über Swissreg, die Datenbank des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE).
In diesem Artikel zeigen wir dir, worauf du als Kleinbetrieb achten solltest, damit dein Logo lange hält und dir später keine Probleme macht. Wir erklären die Varianten, die Dateiformate für Website und Druck und den Ablauf von der ersten Idee bis zur fertigen Datei.
Warum solltest du dein Logo erstellen lassen statt selbst basteln?
Ein professionell gestaltetes Logo ist meist einfacher, vielseitiger und technisch sauberer als ein selbst gebasteltes. Das Logo begleitet deinen Betrieb über Jahre: auf der Website, auf Rechnungen, auf dem Firmenauto, auf Arbeitskleidung, im Google Unternehmensprofil und auf Social Media. Es ist oft das Erste, was Kundinnen und Kunden von dir sehen.
Natürlich kannst du mit einem Online-Generator oder einem Grafikprogramm selbst etwas zusammenstellen. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass solche Logos häufig an praktischen Dingen scheitern: Sie liegen nur als kleines Pixelbild vor, sind auf dem Handy kaum lesbar oder funktionieren nicht auf dunklem Hintergrund. Spätestens wenn die Druckerei eine Vektordatei verlangt, wird es mühsam.
Dazu kommt ein rechtlicher Punkt. Bei Vorlagen aus dem Internet weisst du oft nicht genau, wer welche Rechte daran hat und ob andere Betriebe dasselbe Symbol verwenden. Wenn du dein Logo erstellen lässt, kannst du diese Fragen von Anfang an klären.
Was macht ein gutes Logo aus?
Ein gutes Logo ist einfach, in jeder Grösse klar erkennbar und passt zu deinem Betrieb. Diese drei Eigenschaften sind wichtiger als jede Modeerscheinung.
Einfach: Ein Logo muss man in einem Augenblick erfassen können. Wenige Formen, wenige Farben und eine gut lesbare Schrift sind fast immer besser als viele Details. Was man sich leicht merken kann, erkennt man auch wieder.
Skalierbar: Dein Logo erscheint mal riesig auf einer Blache am Gerüst und mal winzig als Symbol im Browser-Tab. Es muss in beiden Fällen funktionieren. Deshalb wird ein Logo als Vektorgrafik gestaltet, die sich ohne Qualitätsverlust vergrössern und verkleinern lässt.
Lesbar in klein: Feine Linien, verspielte Schriften und lange Slogans verschwinden, sobald das Logo klein wird. Ein guter Test: Verkleinere dein Logo auf Daumennagelgrösse oder schau es auf dem Handy an. Ist der Name noch lesbar und das Zeichen noch erkennbar?
Funktioniert einfarbig: Ein Logo sollte auch in Schwarz, in Weiss und in einer einzigen Farbe gut aussehen. Das brauchst du etwa für Stempel, Gravuren, Folienbeschriftungen oder einen dunklen Website-Header.
Passt zu dir: Eine Schreinerei, eine Physiotherapie und ein Coiffeursalon brauchen unterschiedliche Wirkungen. Das Logo soll zeigen, wofür du stehst, ohne alles auf einmal erzählen zu wollen.
Welche Logo-Varianten gibt es?
Die drei häufigsten Varianten sind Wortmarke, Bildmarke und die Kombination aus beidem. Das IGE unterscheidet genau diese Typen auch beim Markenschutz.
Wortmarke: Laut IGE besteht eine Wortmarke ausschliesslich aus druckbaren Zeichen wie Buchstaben, Zahlen oder Sonderzeichen, ohne Farbanspruch. Im Alltag spricht man auch von einem Schriftzug-Logo, wenn der Firmenname in einer bestimmten Schrift gesetzt ist. Für viele Kleinbetriebe ist das eine gute Wahl, weil der Name sofort lesbar ist.
Bildmarke: Sie besteht laut IGE aus rein bildlichen Elementen ohne Wortbestandteil. Ein reines Bildzeichen braucht in der Regel viel Bekanntheit, bis die Leute es mit deinem Betrieb verbinden.
Kombinierte Wort-/Bildmarke: Sie verbindet Wort und Bild oder besteht aus einem grafisch gestalteten Schriftzug. Für Kleinbetriebe ist das oft die praktischste Lösung, weil du das Bildzeichen später auch allein einsetzen kannst, etwa als Favicon oder Profilbild.
Ein Detail ist spannend für den Markenschutz: Laut IGE ist eine Marke, die mit Farbanspruch eingetragen wird, nur in dieser Farbe geschützt. Eine Marke ohne Farbanspruch ist dagegen in allen Farben geschützt.
| Variante | Besteht aus | Typischer Einsatz im Kleinbetrieb |
|---|---|---|
| Wortmarke | Name als Schriftzug | Wenn der Firmenname im Vordergrund stehen soll |
| Bildmarke | Nur Symbol | Selten allein, eher als Ergänzung |
| Kombimarke | Symbol und Schriftzug | Website, Drucksachen, Fahrzeug, Social Media |
Welche Dateiformate brauchst du für dein Logo?
Du brauchst dein Logo mindestens als Vektordatei (SVG, für den Druck oft zusätzlich PDF oder EPS), als PNG mit transparentem Hintergrund und als quadratisches Favicon. Lass dir diese Dateien bei der Übergabe immer mitliefern.
SVG: Gemäss MDN, der Referenz-Dokumentation von Mozilla, ist SVG ein offenes, textbasiertes Format für Vektorgrafiken, die in jeder Grösse sauber dargestellt werden können. Im Unterschied zu Rasterformaten wie JPEG oder PNG gibt es keinen Qualitätsverlust beim Vergrössern. Für die Website ist SVG deshalb ideal: scharf auf jedem Bildschirm und meist sehr klein in der Dateigrösse.
PNG: Das ist ein Pixelformat, das transparente Hintergründe unterstützt. Du brauchst es dort, wo kein SVG möglich ist, etwa in manchen E-Mail-Signaturen, Office-Dokumenten oder bei Plattformen, auf die du dein Logo hochlädst. Lass dir PNG-Dateien in mehreren Grössen geben.
Favicon: Das kleine Symbol im Browser-Tab und neben deinem Eintrag in den Google-Suchergebnissen. Google schreibt dazu in seiner Dokumentation: Das Favicon muss quadratisch sein, also im Seitenverhältnis 1:1, und mindestens 8 × 8 Pixel gross. Google empfiehlt aber mindestens 48 × 48 Pixel, damit es auf verschiedenen Oberflächen gut aussieht. Unterstützt werden unter anderem ICO, PNG und JPEG. Google weist auch darauf hin, dass das Favicon eine grafische Darstellung deines Logos sein sollte und dass die Anzeige nicht garantiert ist.
Gerade beim Favicon zeigt sich, warum eine Kombimarke praktisch ist: Ein ganzer Schriftzug ist auf so kleiner Fläche unlesbar, ein einfaches Bildzeichen oder eine Initiale dagegen schon.
Achte ausserdem auf diese Varianten:
- Logo farbig, in Schwarz und in Weiss (für dunkle Hintergründe)
- Querformat und, wenn sinnvoll, eine kompakte Version für kleine Flächen
- Farbwerte für Bildschirm (HEX oder RGB) und für den Druck (CMYK, allenfalls Pantone)
- Angabe der verwendeten Schrift
Wie läuft es ab, wenn du ein Logo erstellen lassen willst?
Der Ablauf beginnt mit einem Briefing und endet mit der Übergabe aller Dateien und Rechte. Dazwischen liegen Entwürfe und Feedbackrunden. So gehen wir in der Regel vor:
- Briefing ausfüllen: Du beschreibst deinen Betrieb, dein Angebot, deine Zielgruppe und was dich von anderen unterscheidet. Hilfreich sind auch Logos, die dir gefallen oder eben nicht gefallen, und wo das Logo überall zum Einsatz kommt.
- Recherche: Die Gestalterin oder der Gestalter schaut sich deine Branche und deine Mitbewerber in der Region an. So vermeidest du ein Logo, das dem Nachbarbetrieb zum Verwechseln ähnlich sieht.
- Erste Entwürfe: Meist entstehen zuerst einige Richtungen in Schwarz-Weiss. So wird die Form beurteilt, ohne dass die Farbe ablenkt.
- Feedback und Auswahl: Du wählst eine Richtung aus und gibst konkrete Rückmeldungen. Je klarer dein Feedback, desto schneller geht es weiter.
- Ausarbeitung: Die gewählte Idee wird verfeinert, Farben und Schrift werden festgelegt, und es entstehen die verschiedenen Varianten.
- Test im Einsatz: Das Logo wird auf Website, Visitenkarte, Favicon und Social-Media-Profil ausprobiert. Erst hier zeigt sich, ob es klein und einfarbig wirklich funktioniert.
- Markenprüfung: Bevor das Logo definitiv wird, prüfst du, ob es ähnliche Marken gibt (mehr dazu weiter unten).
- Übergabe: Du erhältst alle Dateien, eine kurze Übersicht zu Farben und Schrift und eine schriftliche Regelung der Nutzungsrechte.
Ein gutes Briefing spart am meisten Zeit. Wenn du dir vorher Gedanken über deine Werte und deine Kundschaft machst, kommen die Entwürfe viel näher an das, was du dir vorstellst. Falls du gleichzeitig deine Website-Texte überarbeitest, lohnt sich ein Blick in unseren Artikel zum Thema Website Texte schreiben, denn Logo und Sprache sollten zusammenpassen.
Wem gehört das Logo und wie klärst du die Nutzungsrechte?
Die Rechte an deinem Logo musst du mit der Person oder Agentur, die es gestaltet, ausdrücklich regeln, am besten schriftlich. Sonst ist später unklar, was du damit machen darfst.
Ein Logo kann als Werk urheberrechtlich geschützt sein. Das IGE erklärt, dass Urheberrechte grundsätzlich übertragen werden können, etwa durch Verkauf, oder dass bestimmte Nutzungen über eine Lizenz erlaubt werden. Laut IGE ist eine solche Übertragung nicht nur schriftlich, sondern auch mündlich oder stillschweigend möglich. Gerade deshalb empfehlen wir eine schriftliche Vereinbarung: Sie schafft Klarheit, wenn später Fragen auftauchen.
Das IGE beschreibt auch den Unterschied zwischen Abtretung und Lizenz:
- Abtretung: Die Vermögensrechte gehen an dich über. Du wirst Rechteinhaber und kannst zum Beispiel selbst gegen Verletzer vorgehen.
- Lizenz: Dir wird eine Nutzung vertraglich erlaubt, die Rechte bleiben aber bei der Gestalterin oder dem Gestalter. Eine Lizenz kann nach Ort, Zeit und Umfang beschränkt sein.
Für ein Logo, das deinen Betrieb über Jahre begleiten soll, ist es in der Regel sinnvoll, die Rechte umfassend zu regeln. Kläre insbesondere, ob du das Logo zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen, verändern und als Marke anmelden darfst. Wichtig zu wissen: Gewisse Urheberpersönlichkeitsrechte, etwa das Recht, als Urheber genannt zu werden, lassen sich laut IGE nicht übertragen.
Das IGE stellt keine Musterverträge zur Verfügung und rät davon ab, Vorlagen aus dem Internet zu übernehmen. Wenn du unsicher bist, zieh eine auf Urheberrecht spezialisierte Fachperson bei. Und bewahre die Vereinbarung zusammen mit den Logodateien gut auf.
Wie prüfst du, ob dein Logo als Marke frei ist?
Bevor du dein neues Logo einsetzt, solltest du prüfen, ob es schon gleiche oder ähnliche Marken, Firmennamen oder Domains gibt. Das IGE nennt dafür mehrere kostenlose Recherchemöglichkeiten.
So gehst du bei einer ersten eigenen Recherche vor:
- Swissreg: Suche nach Schweizer Marken und international registrierten Marken mit Schutzwirkung in der Schweiz.
- Madrid Monitor und TMview: Hier findest du international registrierte Marken und Marken aus der EU und weiteren Ländern.
- Zentraler Firmenindex (Zefix): Prüfe, ob ein Unternehmen in der Schweiz schon einen ähnlichen Namen führt.
- Domains: Schau nach, ob die passende Domain noch frei ist. Mehr dazu liest du in unserem Artikel Domain registrieren in der Schweiz.
- Suchmaschinen: Eine einfache Websuche zeigt, ob jemand den Namen oder ein ähnliches Zeichen bereits verwendet.
Das IGE weist auf zwei Grenzen hin. Erstens sind Bilder in Online-Datenbanken schwer zu recherchieren, darum empfiehlt es, Bildelemente durch einen Profi recherchieren zu lassen. Zweitens kann deine Marke auch mit ähnlichen Marken kollidieren, nicht nur mit identischen. Da sich ähnliche Marken auf kostenlosen Seiten kaum umfassend finden lassen, rät das IGE zu einer professionellen Recherche, die von privaten Dienstleistern angeboten wird.
Ob du dein Logo anschliessend als Marke eintragen lässt, ist eine eigene Entscheidung. Für viele Kleinbetriebe, die nur lokal tätig sind, ist es zumindest wichtig zu wissen, dass sie keine bestehenden Rechte verletzen. Wenn du eine Anmeldung in Betracht ziehst, findest du auf der Website des IGE alle Informationen zum Verfahren.
Wie setzt du dein neues Logo auf der Website richtig ein?
Auf der Website gehört das Logo als SVG in den Kopfbereich, verlinkt auf die Startseite, und als Favicon in den Browser-Tab. Damit wirkt dein Auftritt auf jedem Bildschirm scharf und einheitlich.
Ein paar Punkte, auf die wir beim Einbau achten:
- Das Logo bekommt einen sinnvollen Alternativtext, zum Beispiel den Firmennamen. Das hilft Menschen mit Screenreader, wie wir im Artikel zur barrierefreien Website erklären.
- Auf dem Handy wird das Logo nicht zu gross, damit der Inhalt sofort sichtbar bleibt.
- Das Favicon wird gemäss den Vorgaben von Google im Kopfbereich der Startseite eingebunden und bleibt möglichst unter derselben Adresse.
- Dasselbe Logo erscheint auch im Google Unternehmensprofil und auf Social Media, damit du überall wiedererkannt wirst. Wie du das Profil einrichtest, zeigen wir dir im Artikel zum Google Unternehmensprofil.
Ein neues Logo ist übrigens ein guter Anlass, die ganze Website anzuschauen. Wenn Farben, Schrift und Bilder nicht mehr zum neuen Auftritt passen, kann ein Website Relaunch sinnvoll sein.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, ein Logo erstellen zu lassen?
Das hängt vor allem davon ab, wie klar dein Briefing ist und wie schnell du Feedback gibst. Aus unserer Erfahrung verzögern sich Logoprojekte am häufigsten, wenn die Wünsche erst während der Entwürfe entstehen. Ein durchdachtes Briefing ist deshalb der beste Weg zu einem zügigen Ablauf.
Reicht ein Logo als PNG-Datei?
Nein. Ein PNG ist ein Pixelbild und wird beim Vergrössern unscharf. Für Website, Druck und Beschriftungen brauchst du eine Vektordatei wie SVG, für die Druckerei oft zusätzlich PDF oder EPS. PNG ist eine Ergänzung für Orte, an denen kein Vektorformat möglich ist.
Gehört mir das Logo automatisch, wenn ich dafür bezahle?
Darauf solltest du dich nicht verlassen. Laut IGE können Urheberrechte zwar übertragen oder lizenziert werden, aber was genau vereinbart ist, solltest du klar festhalten. Regle schriftlich, dass du das Logo unbeschränkt nutzen, anpassen und als Marke anmelden darfst.
Muss ich mein Logo als Marke eintragen lassen?
Eine Pflicht gibt es nicht. Prüfen solltest du aber auf jeden Fall, ob du mit deinem Logo keine bestehende Marke verletzt. Die erste Recherche kannst du laut IGE selbst kostenlos in Swissreg, Madrid Monitor, TMview und im Zentralen Firmenindex machen.
Wie gross muss mein Favicon sein?
Google verlangt ein quadratisches Favicon mit mindestens 8 × 8 Pixeln und empfiehlt mindestens 48 × 48 Pixel. Es sollte eine grafische Darstellung deines Logos sein, zum Beispiel das Bildzeichen oder eine Initiale.
Fazit: Ein gutes Logo ist einfach, flexibel und rechtlich sauber
Wenn du ein Logo erstellen lassen willst, lohnt es sich, nicht nur auf das Aussehen zu achten. Ein gutes Logo ist einfach, funktioniert klein und einfarbig, liegt als SVG, PNG und Favicon vor, und die Nutzungsrechte sind schriftlich geregelt. Prüfe zudem vor dem Einsatz in Swissreg und den weiteren Datenbanken, ob es ähnliche Marken gibt.
Wir von sitebuddy.ch bauen Websites für Kleinbetriebe in Zürich und der ganzen Schweiz und achten dabei darauf, dass dein Logo überall sauber und scharf erscheint, von der Startseite bis zum Favicon. Wenn du Fragen zu deinem Auftritt hast, vereinbare einfach ein kostenloses Erstgespräch.
Quellen
- Markentyp wählen, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
- Eigene Recherche, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
- Urheberrechte übertragen, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
- Rechtabtretung und Lizenzvergabe, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
- Website-Favicon für Suchergebnisse festlegen, Google Search Central
- SVG: Scalable Vector Graphics, MDN